Basler Konvention.

Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung ist ein internationaler Vertrag, der die Rahmenbedingungen für den Transport von Abfällen zwischen den Staaten regelt.

Geschichte

Der Umgang mit gefährlichen Abfällen gehört seit Beginn der 1980er Jahren zu den Umweltanliegen der internationalen Gemeinschaft, als er 1981 zu einem der drei Schwerpunktbereiche des ersten Programms für die Entwicklung und regelmässige Überprüfung des Umweltrechts (Montevideo-Programm) des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP) wurde. Das Basler Übereinkommen über die Kontrolle der grenzüberschreitenden Verbringung gefährlicher Abfälle und ihrer Entsorgung (im Folgenden “Basler Übereinkommen”) wurde 1989 verabschiedet, nachdem es in den 1980er Jahren zu Skandalen kam, als man auf Deponien in Afrika und anderen Entwicklungsregionen der Welt Giftmüll entdeckte, der aus anderen Ländern importiert worden war. Vor diesem Hintergrund wurde Ende der 1980er Jahre das Basler Übereinkommen ausgehandelt, dessen Kerngedanke bei seiner Verabschiedung die Bekämpfung des so genannten Handels mit Giftmüll war. Das Übereinkommen trat 1992 in Kraft.

[source: https://legal.un.org/avl/pdf/ha/bcctmhwd/bcctmhwd_f.pdf ]