Abfalltransport und Logistik.

BATREC bietet Ihnen seine Dienstleistungen im Bereich des Transports gefährlicher Abfälle von Ihrem Standort bis nach Wimmis in der Schweiz an. Wir sind Experten für die internationalen gesetzlichen Bestimmungen für den Transport von Sonderabfällen.

Die Regulierung

Der Transport von gefährlichen Gütern erfordert Kenntnisse in zwei Bereichen: die gesetzlichen Bestimmungen, die für das jeweilige Transportmittel (Land, Luft und See) gelten und die Genehmigungen der Transportunternehmen für den Transport in den jeweiligen Gebieten. Wenn der Antrag auf Notifizierung bei den Behörden eingereicht wird, enthält eine der Anhänge den Weg des Abfalls. Sowohl auf der Seite des Exporteurs als auch auf der Seite des Empfängers müssen die ausgewählten Spediteure also die richtigen Genehmigungen haben. Der Exporteur seinerseits muss seinen Abfall verpacken, indem er den entsprechenden Code für das jeweilige Transportmittel verwendet, insbesondere bei der Etikettierung.

Unser Know-how

Gemäss den 3 international geltenden Codes für den Transport gefährlicher Güter unterstützt BATREC Sie bei der Auswahl der richtigen Verpackung für Ihre Abfälle. Unser QSE-Team steht Ihnen gerne zur Verfügung, um die verschiedenen Kennzeichnungen der einzelnen Verpackungen und Seecontainer (falls zutreffend) detailliert zu erläutern. Die Wahl der Verpackungen erfolgt somit in enger Abstimmung mit unseren technischen Anforderungen vor Ort und den geltenden Vorschriften. In unseren Case Studies finden Sie eine detaillierte Angabe zur Art der verwendeten Verpackung, die sich je nach Abfallart unterscheidet. Unsere Expertenteams beraten Sie gerne dazu.

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Im Folgenden eine kurze Erläuterung dieses 3 Codes, die für unsere Tätigkeit massgebend ist:

  1. das Europäische Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse, allgemein bekannt als ADR, regelt die Beförderung gefährlicher Güter auf der Strasse;
  2. der IMDG-Code (Internation Maritime Code for Dangerous Goods) regelt den Transport von gefährlichen Gütern im Seeschiffsverkehr.
  3. die IATA (International Air Transport Association) regelt den Transport auf dem Luftweg.