Minamata-Konvention über Quecksilber.

Ziel des Minamata-Übereinkommens ist die schrittweise Eliminierung von Quecksilber in industriellen Verfahren und Produkten sowie die Kontrolle der Quecksilberemissionen in die Atmosphäre.

Die Vertragsparteien, die das Minamata-Übereinkommen ratifiziert haben, haben sich verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um die Verwendung von Quecksilber sowohl in alltäglichen Produkten als auch in der Industrie (z. B. in Fabriken zur Herstellung von Chloralkali oder in Bergwerken).

Im offiziellen Text der Vereinbarung ist eine Liste von quecksilberhaltigen Produkte und von Industriebereichen aufgeführt und es werden Fristen für das Auslaufen des jeweiliges Produktionsrechts angegeben. Für bestimmte Industriebranchen wurden auch Maximalwerte festgelegt, bis sie ihre Produktionsverfahren ändern.